RWS Treuhand KG

Steuerberater in Viersen


Wir beraten seit 1986 mittelständische Unternehmen aus den Bereichen Handel, Industrie, Handwerk und Dienstleistung in Viersen; am Niederrhein. Daneben betreuen wir einen breiten Kundenkreis von Privatpersonen, Freiberuflern und Selbstständigen. Unser Team berät Sie qualifiziert in allen steuerrechtlichen Belangen.
Lernen Sie uns auf dieser Internetseite kennen. Sie erfahren etwas über unsere Schwerpunkte über die klassische Tätigkeit der Steuerberater hinaus, unsere erfolgsorientierte Arbeitsweise und unsere Partner: Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, mit denen wir in einem Fachgebiete übergreifenden Netzwerk zusammenarbeiten.

Aktuelles:

Werbungskosten: Aufwand für Freizeitsport wird nicht anerkannt

Wie auch alle anderen Arbeitnehmer kann ein Polizeibeamter Aufwendungen für eine sportliche Betätigung nur dann als Werbungskosten abziehen, wenn die Aktivität nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist. Hierzu muss er jedoch Argumente vorbringen. Generell stuft das Finanzamt die Ausübung von Sport in den Bereich der privaten Lebensführung ein, weil sie allgemein und unabhängig von der Ausübung eines bestimmten Berufs die körperliche
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